De-minimis Förderung 2013

Die Förderung für Unternehmen des Güterkraftverkehrs

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – frei nach diesem Motto werden seit dem Vorjahr die zur Verfügung stehenden Gelder des Förderprogramms De-minimis für 2013 wieder im sogenannten Windhundverfahren vergeben. Die Anträge zur Förderperiode 2013 können ab dem 01. Oktober 2012 und bis zum 28. Februar 2013 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Gerne können Sie hierzu auch die "Elektronische Antragstellung" nutzen. Wichtig hierbei ist, dass unvollständige Anträge sowie Anträge, die vor Beginn der Antragsfrist am 01. Oktober 2012 beim Bundesamt für Güterverkehr eingehen, nicht berücksichtigt werden können.

Übrigens:

An den Rahmenbedingungen ändert sich nichts. Sind Sie dabei? Lassen Sie sich doch einfach von unseren „förderungswilligen“ Angeboten inspirieren!

 

Wer kann davon profitieren und in welchem Umfang?

Alle inländischen Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen ab 12 t können davon profitieren. Jeder Lkw ab 12 t, der zum 30.09.2012 auf
Ihr Unternehmen zugelassen war, wird mit 1.500 Euro gefördert. Die maximale Fördersumme für jedes Unternehmen liegt bei 25.500 Euro.*

* Im Rahmen der Antragsstellung wird eine Budgethöhe ermittelt, die sich aus der Anzahl der Fahrzeuge x 1.500 Euro zusammensetzt (maximale Fördersumme: 25.500 Euro). Im Rahmen der späteren Budgetverwendung kann die bewilligte Fördersumme auf beliebig viele Fahrzeuge und weitere Maßnahmen verteilt werden.

Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten sind möglich

Im Rahmen des Förderprogramms "De-minimis" können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten erhalten:

  • je fahrzeugbezogene Maßnahme bis zu 2.500 Euro
    (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
  • je personenbezogene Maßnahme bis zu 2.500 Euro
    (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/ Berufskleidung des Fahr-/ Ladepersonals/ Disponenten)
  • je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis zu 2.500 Euro
    (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)

Wie erfolgt die Auszahlung der Zuwendung?

Die Auszahlung erfolgt durch form- und fristgerechte Einreichung eines Verwendungsnachweises bis spätestens zum 31.03.2014. Je Zuwendungsbereich sind nicht mehr als zwei Teilverwendungsnachweise zulässig. Dabei muss der erste Teilverwendungsnachweis mindestens 50 % des zugesagten Förderbetrags enthalten.

Jetzt schnell den Antrag stellen.

Die Fördermittel sind begrenzt – sichern Sie sich schnell Ihre Vorteile. Von der Beantragung der Fördermittel bis zum Ausfüllen der Verwendungsnachweise: Wir unterstützen Sie gern.

Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Antrags beim Bundesamt für Güterverkehr. Bitte lesen Sie im Vorfeld, ob Ihr Unternehmen im Sinne der Förderrichtlinie des BAG zuwendungsberechtigt ist.

Weitere Informationen:

Antrag

 

Auszahlung

 
 

Rechtsvorschriften

 

FAQ

 

 

Quelle: www.bag.bund.de

Ihr/e Ansprechpartner/in

Thilo Kolb

Tel: 0 60 21 / 3 61-16773
Fax: 0 60 21 / 3 61-16105

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