Leasing: Große Träume zu kleinen Raten
Die Raten unserer Leasinglösungen lassen Ihnen genug Spielraum, um sich neben Ihrem Wunschfahrzeug auch noch andere Träume zu erfüllen. So bleiben Sie finanziell flexibel und können immer ein Modell mit neuester Technik fahren.
Empfehlenswert: Kilometervertrag mit garantiertem Restwert
Dieser Leasingvertrag ist besonders beliebt, weil sich seine Vorteile immer wieder bewähren:
- Sie fahren den Neuwagen mit der Farbe und Ausstattung Ihrer Wahl und zahlen nur für die Nutzung.
- Die gemeinsam vereinbarte Kilometerlaufleistung und Vertragsdauer bestimmen die monatlichen Leasingraten.
- Am Ende der Laufzeit geben Sie den Wagen einfach wieder an Ihr Autohaus zurück. Mehr- oder Minderkilometer werden vertragsgerecht berechnet bzw. vergütet.
- Der Restwert* Ihres Fahrzeugs ist von Anfang an garantiert.
Auch der GAP-Unterdeckungsschutz ist bereits inklusive ohne weitere Kosten. GAP bezeichnet ,die Lücke, die bei Diebstahl oder Totalschaden zwischen Versicherungserstattung und dem Abrechnungswert des Fahrzeugs entsteht.
Ideale Alternative zum Leasingvertrag:
Alternativ zum klassischen Leasingvertrag haben Sie auch die Möglichkeit, ein Service-Leasing bei uns
abzuschließen. Mit diesem können Sie evtl. anfallende Wartungs- und Reparaturleistungen entsprechend den geltenden Vertragsbedingungen bequem absichern.
* Der Restwert stellt den voraussichtlichen Wert des Fahrzeugs bei normaler Abnutzung zum Vertragsende dar. Der Restwert ist abhängig vom gewählten Modell, der Vertragslaufzeit und der km-Laufleistung pro Jahr.
GAP-Deckung
Dieser Service ist bei uns im Leasingvertrag inklusive. Seit dem 01.06.2002 ist das so genannte GAP-Risiko serienmäßig über jeden Leasingvertrag der Mercedes-Benz Bank mit abgesichert.
Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen hierdurch nicht. Im Schadensfall erfolgt die Abwicklung ebenfalls über die Mercedes-Benz Bank.
Leistungen der GAP-Versicherung
Im Falle eines Unfalls mit anerkanntem wirtschaftlichem Totalschaden oder eines Diebstahls deckt die GAP-Versicherung die Differenz, die sich zwischen dem Abrechnungswert des Leasingvertrages und der Erstattung des Kfz-Versicherers ergeben kann.





