Geldwerter Vorteil bei dem Mercedes-Benz E-Klasse T-Modell E 300 de*
Listenpreis (brutto): 57.566,25 Euro, Batteriekapazität: 13,6 kWhMit einer monatliche Steuerersparnis von 89 Euro im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018.
Fahren Sie einen Dienstwagen, der Ihnen vollumfänglich zur Verfügung steht?
Dann wissen Sie, dass Sie dessen geldwerten Vorteil monatlich mit einem Prozent vom Listenpreis versteuern müssen – gemessen an Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz.
Die gute Nachricht:
Seit Januar 2019 gilt für elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge mit privater Nutzung nur noch der halbe Steuersatz. Und das lohnt sich richtig.
Grundsätzlich gilt die neue 0,5 Prozent Regelung nicht rückwirkend, sondern ausschließlich für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021. Dann kommt dazu, dass Sie nicht allein durch reine Elektroautos, sondern auch von Fahrzeugen mit Plug-In-Hybriden in den Genuss der steuerlichen Vorteile gebracht werden.
Steuerliche Bemessungsgrundlage:
28.783 € (54.191,25 €) (50 Prozent des Listenpreises)
Erhöhung zu versteuernden Einkommens: 288 € (542 €)
Monatliche Kosten (Steuersatz von 35%): 101 € (190 €)
Steuerliche Bemessungsgrundlage:
57.566,25 € – 3.375 € (13,5 kWh x 250 Euro) = 54.191,25 €
Erhöhung zu versteuernden Einkommens: 542 €
Monatliche Kosten bei Steuersatz von 35 Prozent: 190 €
*Berechnung ohne Berücksichtigung der 0,03 % für jeden gefahrenen Entfernungskilometer von der Wohnung zur Arbeitsstätte.
Nein. Grundsätzlich handelt es sich bei Dienstwägen, die auch privat genutzt werden dürfen weiterhin um den geldwerten Vorteil*, der versteuert werden muss. Die Berechnung des geldwerten Vorteils erfolgt durch den Arbeitgeber. Die Steuerabgaben werden automatisch vom Bruttogehalt abgezogen.
Die neue Regelung gilt für Kraftfahrzeuge, die eine Kohlendioxid-Emission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer haben oder deren rein elektrische Reichweite mindestens 40 Kilometer beträgt.
Von dem halben Steuersatz profitieren ausschließlich Fahrzeuge, deren Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 liegt.
*Der geldwerte Vorteil beschreibt, dass Arbeitnehmer über das eigentliche Gehalt hinaus weitere steuerpflichtige Leistungen erhalten.
Steuerliche Bemessungsgrundlage:
10.970 € (17.540 €) (50 Prozent des Listenpreises)
Erhöhung zu versteuernden Einkommens: 110 € (175 €)
Monatliche Kosten (Steuersatz von 35%): 38 € (61 €)
Steuerliche Bemessungsgrundlage:
21.940 € – 4.400 € (17,6 kWh x 250 Euro) = 17.540 €
Erhöhung zu versteuernden Einkommens: 175 €
Monatliche Kosten bei Steuersatz von 35 Prozent: 61 €
*Berechnung ohne Berücksichtigung der 0,03 % für jeden gefahrenen Entfernungskilometer von der Wohnung zur Arbeitsstätte.