Mercedes-Benz Sprinter 210 CDI DOKA Pritsche AHK Radio Freisprech
Merkmale
Diesel
Motorart
Schaltgetriebe
Getriebe
02/2014
Erstzulassung
43.571 KM
Kilometerstand
70 kW (95 PS)
Leistung
1
Vorbesitzer
Mercedes-Benz Sprinter 210 CDI DOKA Pritsche AHK Radio Freisprech
Allgemeines
- Erstzulassung: 02/2014
- Kilometerstand (km):43.571
- Karosserie: Lastwagen (Pritsche)
- Leistung:70 kW (95 PS)
- Hubraum:2.143 cm3
- Motorart:Diesel
- Schadstoffklasse:Euro5
- Getriebeart:Schaltgetriebe
- Farbe: silbergrau
- Polster: Leder schwarz
- Aktuell beschädigtes Fahrzeug: Nein
- Vorbesitzer: 1
- Geschäftsnummer:850959
- Fahrgestellnummer:WDB9062131N577817
- Standort: Stockstadt (Dr.-Patt-Str. 10, 63811, Stockstadt)
- Fahrzeugart: Gebrauchtwagen
- HU/AU: bis 04/2020
- Garantie: Ja, Junge Sterne Transporter Garantie
- Fahrzeug-Siegel: Junge Sterne Transporter
- Nutzlast:950 Kg
- Zulässiges Gesamtgewicht:3.000 Kg
- Radstand:3.665 mm
- Sitzplätze:6
- Anzahl der Türen:4
-
Laderaummaße:
Höhe: 400 mm
Breite: 2.030 mm
Länge: 2.700 mm - Fahrerhaus: Doppelkabine
Ausstattungsmerkmale
Sonstiges zum Fahrzeug
Gern unterbreiten wir Ihnen für dieses Fahrzeug ein detailiertes Angebot zu unseren aktuellen Leasing- und Finanzierungskonditionen.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Umwelt-, Verbrauchs- und Emissionsdaten:
- WLTP Kraftstoffverbr. (komb.):*4-
- WLTP CO2-Emissionen (komb.):*4-
- NEFZ Kraftstoffverbr. (komb.):*38.7 l/100km
- NEFZ Kraftstoffverbr. (innerorts):*310.4 l/100km
- NEFZ Kraftstoffverbr. (außerorts):*37.7 l/100km
- NEFZ CO2-Emissionen (komb.):*3229.0 g/km
- Unterstützte Kraftstoffe:Diesel
- Schadstoffklasse:Euro5
- Partikelfilter:vorhanden
- Feinstaubplakette:grün
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. *3 Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die "NEFZ-CO2-Werte" i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattung. Für Hybrid und Elektrofahrzeuge gilt weiter: Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Als Bemessungsgrundlage für die Kraftfahrzeugsteuer kann ein höherer Wert maßgeblich sein. Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Als Bemessungsgrundlage nach dem EmoG ist ein anderer Wert maßgeblich. *4 Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um „WLTP-CO₂-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage VO 683/2008/ EG ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen.
*3 Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die "NEFZ-CO2-Werte" i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattung. Für Hybrid und Elektrofahrzeuge gilt weiter: Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Als Bemessungsgrundlage für die Kraftfahrzeugsteuer kann ein höherer Wert maßgeblich sein. Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Als Bemessungsgrundlage nach dem EmoG ist ein anderer Wert maßgeblich. *4 Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um „WLTP-CO₂-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage VO 683/2008/ EG ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen.