Dunkle Straßen, regennasse Fahrbahn: Ohne Warnweste kann die Pannenhilfe zu einem echten Risiko werden. Das Mitführen von Warnwesten wird für Privatfahrzeuge dringend empfohlen, für gewerblich genutzt Fahrzeuge ist die Warnweste Pflicht. Fährt meist auch ein Beifahrer mit, müssen zwei Westen im Fahrzeug vorhanden sein. Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge. Die Gefährdung bei Arbeiten im Straßenraum ist hoch, ob geschäftlich oder privat genutztes Fahrzeug. Gehen Sie auf Nummer sicher: Die Warnwesten sind nach DIN EN 471 zugelassen, waschbar und in auffallender Warnfarbe mit zwei fluoreszierenden Reflexstreifen. Ob Reifenwechsel, Nachfüllen von Benzin oder Aufstellen eines Warndreiecks – mit der Warnweste sind Sie schon von weitem als gefährdete Person erkennbar, auch bei Dunkelheit.
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