Gerade als Dienstwagen sind Elektroautos oder Plug-in-Hybride auf dem Vormarsch. So kann es immer häufiger vorkommen, dass Sie an öffentlichen Ladestationen mit längeren Wartezeiten rechnen müssen und Arbeitnehmer sich die Wallboxen am Arbeitsplatz mit vielen Kollegen teilen müssen. Die Lösung des Problems ist im Grunde jedoch sehr simpel: Sie laden Ihren Dienstwagen zu Hause mit Ihrer eigenen Wallbox. Doch was gibt es zu beachten, wenn ich den Firmenwagen an meiner privaten Wallbox zu Hause aufladen möchte?
Wer zahlt die Wallbox für den Dienstwagen?
Der Arbeitgeber kann die Wallbox kaufen und dem Arbeitnehmer schenken oder leihen. Voraussetzung bei der Schenkung ist, dass der Arbeitgeber die Wallbox mit 25 % Einkommenssteuer versteuert hat. Der Arbeitnehmer darf Wallbox privat nutzen und behalten. Bei der Leihe (vorübergehende Nutzung der Wallbox) sind keine Steuern fällig.
Alternativ: Sie tragen die Anschaffungskosten der Wallbox mit integriertem Stromzähler selbst (Zähler muss geeicht sein!)
Wer bezahlt den Strom?
Laden an der Wallbox zu Hause
Abrechnung über eine private Wallbox mit integriertem Stromzähler. Wichtig dabei: Der Stromzähler muss geeicht sein:
Am einfachsten geht die Abrechnung, wenn die Ladestation eine RFID-Autorisierung ermöglicht. Der Ladevorgang kann dann bequem per Ladekarte der Firma gestartet und beendet werden. So lässt sich unterscheiden, wer gerade lädt, dank verschiedener Karten für den E-Firmenwagen und dem privaten E-Auto. Hierbei werden die geladenen Kilowattstunden erfasst, welche der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als steuerfreien Auslagenersatz erhält. Zudem: Private Wallbox kann auch über ein Netzwerk oder Mobilfunkverbindung mit dem Backend des Arbeitgebers verbunden werden. So werden automatisch alle Ladedaten der Fahrzeuge übermittelt.
Unterwegs laden
Modell 1: Sie erhalten vom Arbeitgeber monatlich eine steuerfreie Pauschale für die verursachten Stromkosten. Für die Abrechnung sind natürlich Belege nötig, ebenso wie für die private Steuererklärung.
Modell 2: Abrechnung über Ladekarten: Wenn Fuhrparkbetreiber den Fahrern von E-Dienstwagen eine Ladekarte aushändigen, können diese an allen Ladesäulen und gegebenenfalls auch der heimischen Wallbox laden. Abgerechnet wird dann wie bei einer Tankkarte über den Arbeitgeber.
Im Betrieb laden
Die Ladekosten für den E-Dienstwagen im Betrieb sind für den Arbeitnehmer kostenlos sowie steuer- und abgabenfrei.