Umweltschutz und Sicherheit Förderprogramm
Geld vom Staat für Ihren Fuhrpark
Antragsfrist 04. August 2025 - 01. September 2025
Förderung beantragen
Beantragen Sie online die Fördermittel beim BALM über das eService-Portal. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.
Freigabe durch das BALM
Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid durch das BALM.
Durchführung der Maßnahme
Umsetzung und Bezahlung der Maßnahmen innerhalb von drei Monaten. Wichtig: Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein!
Rechnung beim BALM einreichen
Abrechnung der geförderten Maßnahme durch Einreichung des Verwendungsnachweises
Auszahlung der bewilligten Zuwendung durch die BALM.
Förderbare Leistungen
Arbeitsplatzsicherheit und Komfort
Wassertank für Händereinigung
Ein fest installierter Wassertank ermöglicht die hygienische Händereinigung direkt am Fahrzeug – ideal für den Einsatz unterwegs. Kompakt im Staufach integriert, bietet er praktische Funktionalität ohne Platzverlust.
Elektrische Dachklimaanlage
Mit einer elektrischen Dachklimaanlage bleibt die Kabine auch bei sommerlichen Temperaturen angenehm kühl – unabhängig vom Motorlauf. Das sorgt für mehr Komfort, Sicherheit und Konzentration auf langen Touren.
Fensterwindabweiser
Die aerodynamischen Fensterwindabweiser ermöglichen Frischluftzufuhr auch bei Regen oder Fahrtwind. Sie reduzieren Zugluft und Windgeräusche und sorgen so für ein angenehmes Klima in der Fahrerkabine.
Sonnenschutz / Rollo
Das integrierte Sonnenschutz-Rollo schützt zuverlässig vor direkter Sonneneinstrahlung und Blendung. So bleibt der Innenraum auch bei starker Sonneneinstrahlung angenehm temperiert.
Komfort-Schwingsatz
Der Komfort-Schwingsitz reduziert Vibrationen und Stöße effektiv und sorgt auch auf langen Strecken für rückenschonendes, ermüdungsfreies Fahren. Eine Investition in Wohlbefinden und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Stand-, Warmluft- und Warmwasserzusatzheizung
Ob Standheizung oder Warmwasser-System – unsere Heizlösungen sorgen für wohlige Temperaturen in Kabine und Motor, auch bei eisiger Kälte. Für mehr Komfort, Sicherheit und Effizienz im Wintereinsatz.
Diebstahlschutz und Vandalismusprävention
CabLock Einbruchssicherung
Mit der CabLock-Einbruchssicherung schützen Sie Ihr Fahrzeug zuverlässig vor unbefugtem Zugriff. Das robuste Sicherheitssystem blockiert die Türen mechanisch und bietet zusätzlichen Schutz im Fahrerhaus.
Tankdeckel abschließbar
Schützen Sie Ihren Kraftstoff zuverlässig vor unbefugtem Zugriff.
Der abschließbare Tankdeckel sorgt für mehr Sicherheit, Schutz vor Diebstahl und ein gutes Gefühl – bei jedem Stopp.
Verkehrssicherheit
Funkgerät (CB-Funk)
Mit einem CB-Funkgerät bleiben Sie jederzeit in Kontakt – mit Kollegen, Disposition oder anderen Fahrern. Robuste Technik und klare Kommunikation für mehr Effizienz und Sicherheit auf der Strecke.
SurroundView Kamerasystem
Das SurroundView-System sorgt für einen 360°-Blick rund um das Fahrzeug. Hindernisse und tote Winkel werden zuverlässig erkannt – für mehr Übersicht, Sicherheit und Präzision beim Rangieren.
Feuerlöscher inkl. Feuerlöschkasten
Ein geprüfter Feuerlöscher mit passendem Schutzkasten gehört zur Pflichtausstattung für Sicherheit im Ernstfall. Leicht zugänglich montiert und wettergeschützt verstaut – für schnelle Hilfe, wenn sie gebraucht wird.
Arbeitsscheinwerfer
Wenn die Nacht zum Arbeitstag wird: Leistungsstarke Arbeitsscheinwerfer bieten optimale Ausleuchtung rund ums Fahrzeug – für präzises Arbeiten und maximale Sicherheit, auch bei Dunkelheit.
Rangierleuchte im Einstieg
Perfekte Ausleuchtung beim Ein- und Aussteigen: Die Rangierleuchte im Einstieg sorgt für zusätzliche Sicherheit und Komfort – besonders auf unbeleuchteten Flächen oder im Nachtbetrieb.
Zusatzscheinwerfer für das rückwärtige Rangieren
Mehr Sicht, mehr Sicherheit: Der Zusatzscheinwerfer erleichtert das Rangieren bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen. So behalten Sie auch beim Rückwärtsfahren alles im Blick.
Reifenangebote & Reifenmontage
Reifenangebote für Ihren LKW
Reifenangebote für Ihren Omnibus
Allgemeine Hinweise zum „Sicherheit und Umweltschutz“ Förderprogramm
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind.
- Berücksichtigt werden alle Nutzfahrzeuge ab 3.501 kg zGG.
- Je Fahrzeug sind bis zu 2.000 € Förderung möglich.
- Gefördert werden maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Je Betrieb und Jahr ist eine maximale Fördersumme in Höhe von 33.000 € möglich.
Bezuschusste Maßnahmen
Im Rahmen des Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmenarten erhalten:
- Fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
- Personenbezogene Maßnahmen (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung)
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen oder Reifenservice)
FAQ - Fragen & Antworten zum "Umweltschutz und Sicherheit" Förderprogramm
Unternehmen aus nahe zu allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren finanzielle Beihilfe bis zu einer höhe von maximal EUR 200.000 erhalten.
Im Rahmen des Förderprogramms "Sicherheit und Umweltschutz" werden Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.
Gefördert werden Produkte und Nachrüstungen zu Telematik-Lösungen, Fahrerassistenzsysteme sowie Produkte zur ergonomischen Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes, zur Vermeidung von Diebstahl und weitere zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise die Nachrüstung des Abbiegeassistenten.
Die Umweltschutz und Sicherheits-Verordnung gilt nur für sogenannte transparente Beihilfen. Darunter versteht die EU-Kommission Beihilfen, deren Subventionswert im Voraus genau berechnet werden kann. Das sind vor allem Zuschüsse sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen.
