Hauptmenü Menü
Werkstatt-Termin Fahrzeugsuche Onlineshop
Einbau des digitalen Tachographen 4.1

Digitaler Tachograph 4.1

Pflichttermine im Blick. Rechtssicher unterwegs

Ab 1. Juli 2026 gelten die Lenk- und Ruhezeiten im grenzüberschreitenden Güterverkehr bereits für Fahrzeuge über 2,5 t zGM – dafür ist ein Fahrtenschreiber (digitaler Tachograph) erforderlich. Das betrifft insbesondere Vans/Kleintransporter, wie den Mercedes-Benz Sprinter, Vito, den Volkswagen Crafter, T6, & T6.1 oder T7, aber auch dem Kia PV5 Cargo im internationalen Einsatz (inkl. Kabotage).

Wir rüsten Ihren Transporter mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation (DTCO 4.1) nach – inklusive fachgerechtem Einbau und Prüfung.

Die neue Technologie bringt mehr Transparenz und Sicherheit im europaweiten Reiseverkehr – und hilft Ihrem Unternehmen, gesetzeskonform und effizient zu arbeiten.

Der intelligente Tachograph 4.1 bietet unter anderem:

  • automatische Grenzübertrittserkennung
  • präzise GNSS-Positionsbestimmung
  • DSRC-Fernkommunikation für mobile Kontrollen
  • verbesserten Datenschutz und Manipulationsschutz

Bereiten Sie sich jetzt vor – und sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Nachrüstungstermin.

Relevanz der Nachrüstung

Die Nachrüstpflicht ist besonders wichtig, wenn Sie...

  • grenzüberschreitenden Güterverkehr fahren (z. B. DE <-> AT/CH/FR etc.)
  • Kabotage durchführen (gewerbliche Transporte im Ausland)
  • einen Transporter/VAN und Fahrzeuggespann zwischen 2,5 t und 3,t zulässigem Gesamtgewicht einsetzten

Hinweis: Für rein nationale Fahrten können je nach Einsatzprofil Ausnahmen greifen - wir helfen Ihnen gerne bei der Einordnung.

Ablauf der Nachrüstung

1. Kurzer Check

Fahrzeugdaten & Einsatzprofil (national / grenzüberschreitend)

2. Terminvereinbarung

frühzeitig planen, um Engpässe zu vermeiden

3. Einbau & Kalibrierung

durch zertifizierte Werkstatt

4. Tachographenprüfung / Dokumentation

alles aus einer Hand

Ausnahmen

Wann keine Tachographenpflicht besteht

Nicht jede Fahrt ist automatisch tachographenpflichtig. Je nach Einsatz können Ausnahmen greifen - dann müssen Lenk- und Ruhezeiten nicht dokumentiert werden und es besteht keine Ausrüstungspflicht mit einem Fahrtenschreiber.

Wichtig für Handwerksbetriebe:
Für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht gibt es eine Ausnahme in zwei Fällen:

  • wenn Material, Ausrüstung oder Maschinen befördert werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, oder
  • wenn handwerklich hergestellte Güter ausgeliefert werden.

Diese Handwerkerregelung gilt jedoch nur im Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens. Zusätzlich gilt: Das Lenken des Fahrzeugs darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.

Weitere Ausnahmen sind in Artikel 3 der Verordnung (EG) 561/2006 geregelt. Gern prüfen wir mit Ihnen, ob in Ihrem konkreten Einsatzfall eine Ausnahme greift - oder ob eine Nachrüstung notwendig ist.

Wieso nicht länger warten?

Bußgelder

Mit einem rechtzeitigen Austausch vermeiden Sie erhebliche Bußgelder.

Wartezeiten

Vereinbaren Sie Ihren Termin und umgehen Sie lange Wartezeiten.

Unsere Angebote für Sie

Angebot: ab 1.299 €*

Digitaler Tachograph 4.1

Tachograph 4.1

Wir bieten Ihnen den Einbau der neusten Generation des digitalen Tachographen sowie passendes Zubehör. Mit uns bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Zukunft vor. Der Einbau setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Tachograph (DTCO 4.1)
  • Geber
  • Einbau
  • Tachographenprüfung

Austauschfrist: 01.07.2026

Jetzt Standort wählen

Umrüstpflichten

August 2023

Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Generation ausgestattet sein. 

Ende 2024

Die alten analogen/digitalen Fahrtenschreiber müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ersetzt sein. 

August 2025

Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und einem intelligenten Fahrtenschreiber der 1. Generation müssen nachgerüstet sein.

Juli 2026

Auch Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Generation ausgerüstet sein. 

FAQ - Fragen & Antworten zur Tachographen-Nachrüstung

Ab 01.07.2026 im grenüberschreitenden Güterverkehr (inkl. Kabotage) für Fahrzeuge über 2,5 t zGM.

Vor allem Betrieb mit Vans/Kleintransportern (2,5-3,5 t), die gewerblich internation fahren.

Es drohen Bußgelder und je nach Land weitere Maßnahmen.

Je nach Fahrzeug und Aufwand - wir planen den Termin so, das Ausfallzeiten minimiert werden.

Ja, Einbau und Kalibrierung erfolgen durch eine zertifizierte Werkstatt.

Lenk-/Ruhezeiten müssen aufgezeichnet, regelmäßig herunterlegaden und mindestens 12 Monate aufbewahrt werden.

Nein. Ein GPS-Tracker bzw. digitales Fahrtenbuch ersetzt nicht die gesetzliche Tachographenpflicht, wenn das Fahrzeug > 2,5 t ist und grenzüberschreitend genutzt wird.
(Ergänzend möglich: Kombination aus Tachograph + Telematik kann Prozess erleichtern.)

Ja, schwere Pkw oder Pkw-Gespanne können im grenzüberschreitenden Güterverkehr ebenfalls betroffen sein.

Nicht automatisch - es können Ausnahmen gelten. Entscheident ist das Einsatzprofil.

Ein Tachograph muss regelmäßig mindestens alle 2 Jahre (24 Monate) in einer anerkannten Fachwerkstatt geprüft werden. Zusätzlich ist eine Prüfung/Kalibrierung u. a. nötig nach bestimmten Ereignissen, z. B. Reparatur/Wechsel des Geräts, Änderungen an den Fahrzeugparametern (z. B. Reifenumfang) oder wenn die Plombierung betroffen ist.

Unsere Standorte

composing_aussendienst_service_akquise_transparent_on_dark--full

Ihre Ansprechpartner

Kontakt
Kontaktformular
Formular ist nicht verfügbar
Beim Laden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später erneut.

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung von kunzmann.de. Ich stimme zu, dass mit Absenden dieser Anfrage meine Angaben zur Kontaktaufnahme gespeichert werden. Ich kann meine Einwilligung jederzeit für die Zukunft per Mail an datenschutz@kunzmann.de widerrufen.

Absenden

*Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Fahrzeugabhängige Zusatzarbeiten nach Aufwand möglich. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen können vom tatsächlichen Produkt abweichen. Wenn Sie einen analogen Tachographen besitzen, rüsten wir diesen gerne für Sie um. Kontaktieren Sie uns unter www.kunzmann.de/de/kontakt/. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
 

War diese Seite hilfreich?