Digitaler Tacho

Digitaler Tachograph 4.1

Unser Angebot für Ihren Bus

Ab dem 19. August 2025 gilt eine neue Regelung für den grenzüberschreitenden Personenverkehr innerhalb der EU:
Alle Bestandsbusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, die international im Einsatz sind, müssen künftig mit dem Tachographen der 2. Generation ausgerüstet werden.

Die neue Technologie bringt mehr Transparenz und Sicherheit im europaweiten Reiseverkehr – und hilft Ihrem Unternehmen, gesetzeskonform und effizient zu arbeiten.

Der intelligente Tachograph 4.1 bietet unter anderem:

  • automatische Grenzübertrittserkennung
  • präzise GNSS-Positionsbestimmung
  • DSRC-Fernkommunikation für mobile Kontrollen
  • verbesserten Datenschutz und Manipulationsschutz

Bereiten Sie sich jetzt vor – und sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Umrüstungstermin.

Wieso nicht länger warten?

Bußgelder

Mit einem rechtzeitigen Austausch vermeiden Sie erhebliche Bußgelder.

Wartezeiten

Vereinbaren Sie Ihren Termin und umgehen Sie lange Wartezeiten.

Kosten sparen

Durch Umrüstung mit der periodischen Tachographenprüfung Kosten sparen.

Unsere Angebote für Sie

Digitaler Tachograph 2.0 Einbau

Tachograph 4.0 » 4.1

Wir bieten Ihnen den Einbau der neusten Generation des digitalen Tachographen sowie passendes Zubehör. Mit uns bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Zukunft vor. Der Einbau setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Tachograph (DTCO 4.1)
  • Geber
  • Einbau
  • Tachographenprüfung

Austauschfrist: 19.08.2025

Jetzt Standort wählen

*Wenn Sie einen analogen Tachographen besitzen, rüsten wir diesen gerne für Sie um. Kontaktieren Sie uns, und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Umrüstpflichten

August 2023

Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Generation ausgestattet sein. 

Ende 2024

Die alten analogen/digitalen Fahrtenschreiber müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ersetzt sein. 

August 2025

Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und einem intelligenten Fahrtenschreiber der 1. Generation müssen nachgerüstet sein.

Juli 2026

Auch Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Generation ausgerüstet sein. 

Unsere Standorte

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Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung von kunzmann.de. Ich stimme zu, dass mit Absenden dieser Anfrage meine Angaben zur Kontaktaufnahme gespeichert werden. Ich kann meine Einwilligung jederzeit für die Zukunft per Mail an datenschutz@kunzmann.de widerrufen.

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*Angebot gültig bis 31.12.2025. Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen können vom tatsächlichen Produkt abweichen. Wenn Sie einen analogen Tachographen besitzen, rüsten wir diesen gerne für Sie um. Kontaktieren Sie uns unter www.kunzmann.de/de/kontakt/. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
 

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