Die Fahrzeugzulassung ist der erste Schritt, um ein Auto offiziell im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Zuständig ist die örtliche Zulassungsstelle, die sowohl Neuzulassungen als auch Ummeldungen von Kfz übernimmt. Der Ablauf ist deutschlandweit weitgehend standardisiert.
Bei der Neuzulassung wird das Fahrzeug erstmals in das Fahrzeugregister aufgenommen. Dazu werden Fahrzeugdaten geprüft, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt und das Kennzeichen reserviert oder vergeben. Wer sich den Gang zur Behörde sparen möchte, kann einen Zulassungsservice beauftragen, der alle Schritte übernimmt.
Wird ein bereits angemeldetes Fahrzeug verkauft oder der Wohnsitz gewechselt, erfolgt eine Kfz-Ummeldung. Dabei wird das Fahrzeug auf den neuen Halter bzw. das neue Kennzeichen umgeschrieben – auch das geschieht bei der Zulassungsbehörde.
Optional: Wunschkennzeichenbestätigung oder Reservierungsnummer
Sie vereinbaren einen Termin bei der Zulassungsstelle, bringen alle erforderlichen Unterlagen mit und erhalten dort Kennzeichen sowie Fahrzeugpapiere.
Unter anderem Personalausweis, eVB-Nummer, HU-Nachweis, Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie ggf. Vollmachten oder Gewerbenachweise.
Zwischen 30 und 50 Euro für die Anmeldung; für Wunschkennzeichen, neue Schilder oder Zulassungsservice können zusätzliche Kosten entstehen
Ja – seit 2015 ist die Mitnahme des alten Kennzeichens beim Umzug oder Halterwechsel in vielen Fällen möglich, wenn gewünscht.
Vor Ort meist ca. 15–30 Minuten, je nach Andrang. Mit Terminvergabe oder über einen Zulassungsservice kann es schneller gehen.
Teilweise ja – viele Behörden bieten mittlerweile i-Kfz (Internetbasierte Fahrzeugzulassung) für einfache Fälle wie Wiederzulassung oder Abmeldung an.
Dritte dürfen die Zulassung übernehmen, sofern sie eine Vollmacht und Ausweiskopien mitbringen. Viele nutzen dazu einen professionellen Zulassungsdienst.
Bei Wohnortwechsel oder Fahrzeugverkauf innerhalb von 14 Tagen. Eine verspätete Ummeldung kann zu einem Bußgeld führen.