Fahrzeugdaten & Einsatzprofil (national / grenzüberschreitend)
frühzeitig planen, um Engpässe zu vermeiden
durch zertifizierte Werkstatt
alles aus einer Hand
Mit einem rechtzeitigen Austausch vermeiden Sie erhebliche Bußgelder.
Vereinbaren Sie Ihren Termin und umgehen Sie lange Wartezeiten.
Angebot: ab 1.299 €*
Wir bieten Ihnen den Einbau der neusten Generation des digitalen Tachographen sowie passendes Zubehör. Mit uns bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Zukunft vor. Der Einbau setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Austauschfrist: 01.07.2026
Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Generation ausgestattet sein.
Die alten analogen/digitalen Fahrtenschreiber müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ersetzt sein.
Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und einem intelligenten Fahrtenschreiber der 1. Generation müssen nachgerüstet sein.
Auch Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Generation ausgerüstet sein.
Ab 01.07.2026 im grenüberschreitenden Güterverkehr (inkl. Kabotage) für Fahrzeuge über 2,5 t zGM.
Vor allem Betrieb mit Vans/Kleintransportern (2,5-3,5 t), die gewerblich internation fahren.
Es drohen Bußgelder und je nach Land weitere Maßnahmen.
Je nach Fahrzeug und Aufwand - wir planen den Termin so, das Ausfallzeiten minimiert werden.
Ja, Einbau und Kalibrierung erfolgen durch eine zertifizierte Werkstatt.
Lenk-/Ruhezeiten müssen aufgezeichnet, regelmäßig herunterlegaden und mindestens 12 Monate aufbewahrt werden.
Nein. Ein GPS-Tracker bzw. digitales Fahrtenbuch ersetzt nicht die gesetzliche Tachographenpflicht, wenn das Fahrzeug > 2,5 t ist und grenzüberschreitend genutzt wird.
(Ergänzend möglich: Kombination aus Tachograph + Telematik kann Prozess erleichtern.)
Ja, schwere Pkw oder Pkw-Gespanne können im grenzüberschreitenden Güterverkehr ebenfalls betroffen sein.
Nicht automatisch - es können Ausnahmen gelten. Entscheident ist das Einsatzprofil.
Ein Tachograph muss regelmäßig mindestens alle 2 Jahre (24 Monate) in einer anerkannten Fachwerkstatt geprüft werden. Zusätzlich ist eine Prüfung/Kalibrierung u. a. nötig nach bestimmten Ereignissen, z. B. Reparatur/Wechsel des Geräts, Änderungen an den Fahrzeugparametern (z. B. Reifenumfang) oder wenn die Plombierung betroffen ist.