Umweltschutz und Sicherheit Förderprogramm
Geld vom Staat für Ihren Fuhrpark
Antragsfrist 04. August 2025 - 01. September 2025

Förderung beantragen
Beantragen Sie online die Fördermittel beim BALM über das eService-Portal. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.

Freigabe durch das BALM
Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid durch das BALM.

Durchführung der Maßnahme
Umsetzung und Bezahlung der Maßnahmen innerhalb von drei Monaten. Wichtig: Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein!

Rechnung beim BALM einreichen
Abrechnung der geförderten Maßnahme durch Einreichung des Verwendungsnachweises
Auszahlung der bewilligten Zuwendung durch die BALM.
Förderbare Leistungen

Fahrerassistenzsysteme
Ob Notbremsassistent, Totwinkelassistent oder Spurhaltewarner: Moderne Fahrerassistenzsysteme erhöhen die Sicherheit für Fahrer und Verkehrsteilnehmer.

Arbeitsscheinwerfer
Leistungsstarke LED-Arbeitsscheinwerfer sorgen für optimale Sicht bei Rangier- und Ladevorgängen. Mehr Licht bedeutet mehr Sicherheit – besonders in der Dämmerung oder auf unbeleuchtetem Gelände.

Telematik
Mit intelligenter Telematik steigern Sie Ihre Fuhrparkeffizienz, senken Emissionen und optimieren Routen. So verbinden Sie Umweltschutz mit Wirtschaftlichkeit – und sichern sich attraktive Fördermittel!

Dachklima
Moderne Dachklimasysteme reduzieren den Leerlaufbedarf bei Standzeiten und erhöhen den Fahrerkomfort – besonders im Sommer. Das entlastet die Umwelt und wird durch das Förderprogramm gezielt unterstützt.

Allgemeine Hinweise zum „Sicherheit und Umweltschutz“ Förderprogramm
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind.
- Berücksichtigt werden alle Nutzfahrzeuge ab 3.501 kg zGG.
- Je Fahrzeug sind bis zu 2.000 € Förderung möglich.
- Gefördert werden maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Je Betrieb und Jahr ist eine maximale Fördersumme in Höhe von 33.000 € möglich.
Bezuschusste Maßnahmen
Im Rahmen des Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmenarten erhalten:
- Fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
- Personenbezogene Maßnahmen (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung)
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen oder Reifenservice)

FAQ - Fragen & Antworten zum "Umweltschutz und Sicherheit" Förderprogramm
Unternehmen aus nahe zu allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren finanzielle Beihilfe bis zu einer höhe von maximal EUR 200.000 erhalten.
Im Rahmen des Förderprogramms "Sicherheit und Umweltschutz" werden Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.
Gefördert werden Produkte und Nachrüstungen zu Telematik-Lösungen, Fahrerassistenzsysteme sowie Produkte zur ergonomischen Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes, zur Vermeidung von Diebstahl und weitere zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise die Nachrüstung des Abbiegeassistenten.
Die Umweltschutz und Sicherheits-Verordnung gilt nur für sogenannte transparente Beihilfen. Darunter versteht die EU-Kommission Beihilfen, deren Subventionswert im Voraus genau berechnet werden kann. Das sind vor allem Zuschüsse sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen.
