Mercedes-Benz Trucks Range

Umweltschutz und Sicherheit Förderprogramm

Geld vom Staat für Ihren Fuhrpark

Sie haben mautpflichtige Nutzfahrzeuge in Ihrem Fuhrpark? Dann ist das Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" (vormals De-minimis) interessant für Sie. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert im Rahmen des Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit“ Maßnahmen für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 3.501 Kilogramm, die der Sicherheit im Straßengüterverkehr oder zum Schutz der Umwelt dienen, z.B. Fahrerassistenzsysteme, Kommunikationslösungen oder Produkte zur ergonomischen Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes.

Ab dem 4. August 2025 beginnt die neue Förderperiode mit attraktiven Zuschüssen von bis zu 33.000 € pro Unternehmen und Förderquoten von bis zu 80 %.

Die Antragstellung ist nur bis zum 1. September 2025 möglich – und das Förderbudget ist begrenzt. Eine zügige Einreichung ist somit entscheidend, denn die Reihenfolge des Antragseingangs ist ausschlaggebend („first come, first serve“).

Unser Service für Sie: Wir unterstützen Sie bereits jetzt bei der optimalen Vorbereitung – persönlich, unkompliziert und direkt bei uns im Haus. So sichern Sie sich Ihre Förderung rechtzeitig und ohne Umwege.

Antragsfrist 04. August 2025 - 01. September 2025

De-minimis Antrag stellen bei Kunzmann

Förderung beantragen

Beantragen Sie online die Fördermittel beim BALM über das eService-Portal. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.

eService-Portal
De-minimis Antrag stellen bei Kunzmann

Freigabe durch das BALM

Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid durch das BALM.

De-minimis Antrag stellen bei Kunzmann

Durchführung der Maßnahme

Umsetzung und Bezahlung der Maßnahmen innerhalb von drei Monaten. Wichtig: Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein!

De-Minimis Antrag stellen bei Kunzmann

Rechnung beim BALM einreichen

Abrechnung der geförderten Maßnahme durch Einreichung des Verwendungsnachweises
Auszahlung der bewilligten Zuwendung durch die BALM.

Förderbare Leistungen

LKW Assistenzsysteme

Fahrerassistenzsysteme

Ob Notbremsassistent, Totwinkelassistent oder Spurhaltewarner: Moderne Fahrerassistenzsysteme erhöhen die Sicherheit für Fahrer und Verkehrsteilnehmer.

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Arbeitsscheinwerfer

Leistungsstarke LED-Arbeitsscheinwerfer sorgen für optimale Sicht bei Rangier- und Ladevorgängen. Mehr Licht bedeutet mehr Sicherheit – besonders in der Dämmerung oder auf unbeleuchtetem Gelände.

LKW mit Telematik

Telematik

Mit intelligenter Telematik steigern Sie Ihre Fuhrparkeffizienz, senken Emissionen und optimieren Routen. So verbinden Sie Umweltschutz mit Wirtschaftlichkeit – und sichern sich attraktive Fördermittel!

LKW Dachklima

Dachklima

Moderne Dachklimasysteme reduzieren den Leerlaufbedarf bei Standzeiten und erhöhen den Fahrerkomfort – besonders im Sommer. Das entlastet die Umwelt und wird durch das Förderprogramm gezielt unterstützt.

Weitere förderfähige Leistungen
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Allgemeine Hinweise zum „Sicherheit und Umweltschutz“ Förderprogramm

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind.

  • Berücksichtigt werden alle Nutzfahrzeuge ab 3.501 kg zGG.
  • Je Fahrzeug sind bis zu 2.000 € Förderung möglich.
  • Gefördert werden maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Je Betrieb und Jahr ist eine maximale Fördersumme in Höhe von 33.000 € möglich.

Bezuschusste Maßnahmen

Im Rahmen des Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmenarten erhalten:

  • Fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
  • Personenbezogene Maßnahmen (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung)
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen oder Reifenservice)
Umweltschutz und Sicherheit Förderprogramm

FAQ - Fragen & Antworten zum "Umweltschutz und Sicherheit" Förderprogramm

Unternehmen aus nahe zu allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren finanzielle Beihilfe bis zu einer höhe von maximal EUR 200.000 erhalten.

Im Rahmen des Förderprogramms "Sicherheit und Umweltschutz" werden Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.

Gefördert werden Produkte und Nachrüstungen zu Telematik-Lösungen, Fahrerassistenzsysteme sowie Produkte zur ergonomischen Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes, zur Vermeidung von Diebstahl und weitere zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise die Nachrüstung des Abbiegeassistenten.

Alle Maßnahmen im Überblick

Die Umweltschutz und Sicherheits-Verordnung gilt nur für sogenannte transparente Beihilfen. Darunter versteht die EU-Kommission Beihilfen, deren Subventionswert im Voraus genau berechnet werden kann. Das sind vor allem Zuschüsse sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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