Fahrzeugzulassung

Alle Infos zur Anmeldung, Ummeldung und zum Zulassungsservice

Ablauf der Fahrzeugzulassung

Fahrzeugzulassung

Die Fahrzeugzulassung ist der erste Schritt, um ein Auto offiziell im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Zuständig ist die örtliche Zulassungsstelle, die sowohl Neuzulassungen als auch Ummeldungen von Kfz übernimmt. Der Ablauf ist deutschlandweit weitgehend standardisiert.

Neuzulassung

Bei der Neuzulassung wird das Fahrzeug erstmals in das Fahrzeugregister aufgenommen. Dazu werden Fahrzeugdaten geprüft, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt und das Kennzeichen reserviert oder vergeben. Wer sich den Gang zur Behörde sparen möchte, kann einen Zulassungsservice beauftragen, der alle Schritte übernimmt.

Kfz-Ummeldung

Wird ein bereits angemeldetes Fahrzeug verkauft oder der Wohnsitz gewechselt, erfolgt eine Kfz-Ummeldung. Dabei wird das Fahrzeug auf den neuen Halter bzw. das neue Kennzeichen umgeschrieben – auch das geschieht bei der Zulassungsbehörde.

Hand schreibt mit Stift auf Klemmbrett

Für eine reibungslose Anmeldung

Erforderliche Dokumente für die Zulassung

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht
  • Bei Zulassung durch Dritte: Vollmacht und Ausweis in Kopie

Optional: Wunschkennzeichenbestätigung oder Reservierungsnummer

Kosten der Fahrzeugzulassung

Die Kosten für die Zulassung variieren je nach Art der Anmeldung, Region und zusätzlichen Leistungen. Eine einfache Neuzulassung kostet in der Regel zwischen 30 und 50 Euro, bei Sonderwünschen wie Wunschkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen können weitere Gebühren anfallen.

Besonderheiten bei der Kfz-Ummeldung

Die Kfz-Ummeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich sein – etwa bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk oder bei einem Fahrzeugverkauf. Seit 2015 ist es in vielen Fällen möglich, das bisherige Kennzeichen zu behalten, auch bei einem Wechsel des Wohnortes. Das spart Zeit und Kosten.Bei einer Ummeldung müssen die Fahrzeugdokumente angepasst und ggf. ein neues Kennzeichen ausgegeben werden.
Wichtig: Die Ummeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, um Bußgelder zu vermeiden.

Bei Fahrzeugverkauf ist der neue Besitzer für die Ummeldung verantwortlich. Verkäufer sollten jedoch zur Sicherheit selbst die Abmeldung veranlassen oder sich den Nachweis der Ummeldung geben lassen.

Frau hält Telefonhörer nach vorne

Tipps zur Vorbereitung auf die Zulassung

  • Prüfen Sie vorab die Öffnungszeiten Ihrer Zulassungsstelle – viele arbeiten mit Terminsystem.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit, Kennzeichen online zu reservieren, um Wartezeit zu vermeiden.
  • Lassen Sie fehlende Unterlagen rechtzeitig ausstellen (z. B. eVB-Nummer oder HU-Bericht).
  • Wenn Sie keine Zeit haben: Beauftragen Sie einen Zulassungsservice – dieser übernimmt alle Behördengänge für Sie.
  • Für Firmenfahrzeuge lohnt sich die Klärung im Vorfeld, welche zusätzlichen Nachweise benötigt werden.

FAQ - Fragen & Antworten zur Fahrzeugzulassung

Sie vereinbaren einen Termin bei der Zulassungsstelle, bringen alle erforderlichen Unterlagen mit und erhalten dort Kennzeichen sowie Fahrzeugpapiere.

Unter anderem Personalausweis, eVB-Nummer, HU-Nachweis, Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie ggf. Vollmachten oder Gewerbenachweise.

Zwischen 30 und 50 Euro für die Anmeldung; für Wunschkennzeichen, neue Schilder oder Zulassungsservice können zusätzliche Kosten entstehen

Ja – seit 2015 ist die Mitnahme des alten Kennzeichens beim Umzug oder Halterwechsel in vielen Fällen möglich, wenn gewünscht.

Vor Ort meist ca. 15–30 Minuten, je nach Andrang. Mit Terminvergabe oder über einen Zulassungsservice kann es schneller gehen.

 

Teilweise ja – viele Behörden bieten mittlerweile i-Kfz (Internetbasierte Fahrzeugzulassung) für einfache Fälle wie Wiederzulassung oder Abmeldung an.

Dritte dürfen die Zulassung übernehmen, sofern sie eine Vollmacht und Ausweiskopien mitbringen. Viele nutzen dazu einen professionellen Zulassungsdienst.

Bei Wohnortwechsel oder Fahrzeugverkauf innerhalb von 14 Tagen. Eine verspätete Ummeldung kann zu einem Bußgeld führen.

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