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Elektroauto laden mit einer Mietwohnung

Wallbox mit einer Mietwohnung

Sie hätten gerne ein vollelektrisches Fahrzeug oder einen Plug-in-Hybriden, wohnen aber in Miete oder in einem Mehrfamilienhaus? Dank des neu in Kraft getretenen Gesetztes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes sollte dies nun kein Hindernis mehr für Sie sein, da jeder Wohnungseigentümer die Genehmigung für eine Waalbox auf dem Gelände der Wohnanlage beantragen kann. Und auch als Mieter können Sie nun leichter eine Wallbox in Ihrem Wohnhaus beantragen.

Ihr Weg zu einer Wallbox

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1. Informieren

Informieren Sie Ihre Nachbarn, Vermieter bzw. die Hausverwaltung und wecken Sie deren Interesse. Vielleicht finden Sie noch mehr Parteien bei Ihnen, die an einer Ladestation interessiert sind - je höher die Nachfrage hierbei ist, desto wahrscheinlich ist es, dass Ihre Anfrage bei der Hausverwaltung/ Vermieter genehmigt wird.

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2. Geeignete Ladelösung finden

Finden Sie eine geeignete Ladelösung für Sie und Ihre Nachbarn.
Gut zu wissen: Viele Ladegeräte sind bereits für das Laden mit mehrern Benutzern ausgelegt, beispielsweise durch Login mit RFID-Karte und Passwortschutz. So können die Kosten bei einer Benutzung durch mehrere Personen klar getrennt werden. Zudem können Sie Ihr Fahrzeug auch bequem laden, wenn Sie im Obergeschoss wohnen, hierfür gibt es Ladegeräte mit Fernsteuerung über Bluetooth.

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3. Antrag stellen

Stellen Sie einen Antrag beim Vermieter, der Eigentümerversammlung oder Hausverwaltung - je nach dem, was in Ihrem Fall zutrifft. Beachten Sie hierbei, dass dieser fristgerecht eingereicht werden muss! 
Im Regelfall sollte Ihr Antrag angenommen werden, allerdings kann über einzelne Punkte bezüglich des Ausbaus entschieden werden.

Laden für Mieter

KfW-Zuschüsse


Gut zu Wissen!
Der Kauf einer Ladestation oder Wallbox mit mehreren Ladepunkten kann mit bis zu 900€ für jeden Ladepunkt bezuschusst werden.  Dafür muss die Ladestation genau 11kW Ladeleistung haben und kann intelligent gesteuert werden. Außerdem werden die Kosten eines Energie­management-Systems zur Steuerung der Ladestation gefördert.

Mehr hierzu erfahren Sie hier.

[Mercedes-Benz EQC | Stromverbrauch kombiniert: 20,8 - 19,7 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km] ¹

[1] Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO₂-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattung. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Für Hybrid und Elektrofahrzeuge gilt weiter: Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Als Bemessungsgrundlage für die Kraftfahrzeugsteuer kann ein höherer Wert maßgeblich sein. Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Als Bemessungsgrundlage nach dem EmoG ist ein anderer Wert maßgeblich. Stromverbrauch und Reichweite sind abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.