Förderung des Abbiegeassistenten im Autohaus Kunzmann in Aschaffenburg

Förderung der Nachrüstung des LKW Abbiegeassistenten

Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ (AAS)

Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer!

In Städten und Wohngebieten stößt der Fahrer auf herausfordernde Verkehrssituationen. Er muss Ampeln, Beschilderungen, Gegen- und Querverkehr beachten und gleichzeitig andere Verkehrsteilnehmer seitlich, vor allem auf der Beifahrerseite, im Auge behalten. Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer/innen und Fußgänger/innen werden dabei häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen. Daher kommt es zu folgenschweren Unfällen.

Um diese Unfälle signifikant zu verringern und einen Anreiz zu bieten, den Abbiegeassistenten zu nutzen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Programm zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen (AAS) aufgelegt. Dieses unterstützt die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen finanziell. Wir haben Ihnen alle nötigen Informationen zusammengefasst und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Fakten zur Unfallursache

Förderung des Abbiegeassistenten im Autohaus Kunzmann in Aschaffenburg

Offizielle Statistiken* zeigen, dass jährlich durchschnittlich knapp 50 Radfahrer bei abbiegebezogenen Verkehrsunfällen zu Tode kommen. Der Grund dafür ist, dass sich Fahrradfahrer – aber auch Fußgänger – oftmals in der zweiten Reihe und somit in einem toten Winkel aufhalten, welcher für den Fahrer nicht einsehbar ist.

Förderung des Abbiegeassistenten im Autohaus Kunzmann in Aschaffenburg

In Folge dessen werden diese Verkehrsteilnehmer beim Abbiegevorgang meist nicht wahrgenommen und können im schlimmsten Fall vom Lkw samt Auflieger erfasst werden. Das LUIS TURN DETECT® hilft, diese Unfälle zu vermeiden.

Förderung des Abbiegeassistenten im Autohaus Kunzmann in Aschaffenburg

Die Rechtsabbiegesituation im Detail 
70 % der untersuchten Todesfälle ereignen sich mit Radfahrern in der 2. Reihe (Unfalltyp 243) und 90% mit Lkw > 7,5 Tonnen.*

Ablauf der Antragsstellung zum Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ (AAS)

Antragsfrist: 23. Januar 2023 bis zum 16. Oktober 2023

Antragsstellung für die Förderung des Abbiegeassistenten Autohaus Kunzmann

Antragsunterlagen hochladen

Laden Sie vom 23. Januar 2023 bis zum 16. Oktober 2023 die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen (Antrag und das unterschriebene Kontrollformular) im eService-Portal des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) hoch.

Antragsstellung für die Förderung des Abbiegeassistenten Autohaus Kunzmann

Bestätigung und Bearbeitung

Sie erhalten eine E-Mail, sobald der Antrag an das Bundesamt übermittelt wurde. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Reihenfolge des Eingangs.

Antragsstellung für die Förderung des Abbiegeassistenten Autohaus Kunzmann

Beginn mit den Maßnahmen für den Einbau des Abbiegeassistentent

Erst nach Antragstellung darf mit den Maßnahmen (z.B. Abschließen eines Kauf- oder Leasingvertrags) begonnen werden. Jetzt haben Sie fünf Monate Zeit die Maßnahme durchzuführen.

Antragsstellung für die Förderung des Abbiegeassistenten Autohaus Kunzmann

Auszahlung der bewilligten Zuwendung

Laden Sie im Anschluss den Verwendungsnachweis (Antrag auf Auszahlung) im eService-Portal zusammen mit einem unterschriebenen Kontrollformular hoch. Die Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Allgemeine Hinweise zum „Abbiegeassistent“ Förderprogramm


Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5-7,49 Tonnen:

  • Förderhöhe von 1.500,- € je Einzelmaßnahme.
  • Grundsätzlich sind max. zehn Einzelmaßnahmen pro Jahr und Antragsteller förderfähig.

Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,49 Tonnen:

  • Förderhöhe von 2.000,- € je Einzelnmaßnahme mit dem De-minimis Förderprogramm.
  • Gefördert werden maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Je Betrieb und Jahr ist eine maximale Fördersumme in Höhe von 33.000 € möglich.
De-minimis entdecken
Allgemeine Hinweise zum Förderprogramm Abbiegeassistent AAS Autohaus Kunzmann
Abbiegeassistent Förderung

Das Paket-Angebot von Kunzmann Abbiegeassistent LUIS TURN DETECT®

Inklusive Lohn und Teile ab 2.490,- €

Beim LUIS TURN DETECT® handelt es sich um einen Abbiegeassistenten zur Vermeidung von Unfällen mit Fahrradfahrern beim Rechtsabbiegen im unteren Geschwindigkeitsbereich. 

  • Montage des Abbiegeassistenten
  • Verknüpfung der Technik mit Boardcomputer
  • Funktionskontrolle des Assistenten
  • Kundeneinweisung in die Nutzung
  • Lieferumfang: Weitwinkelkamera, Steuerbox, Sensorik für den Lenkeinschlag, GPS-Modul, Buzzer, LUIS 7“-Monitor Professional, Kabel
Jetzt mehr erfahren

FAQ’s zum AAS Förderprogramm

Ab wann ist der LKW-Abbiegeassistent Pflicht?

Bitte beachten Sie, dass der Abbiegeassistent ab 2024 Pflicht für alle neuen Lkws und Busse ist!

Was kostet der Abbiegeassistent?

Das Paket-Angebot Abbiegeassistent LUIS TURN DETECT® inklusive Lohn und Teile erhalten Sie bei uns im Autohaus Kunzmann ab 2.490,- €.

Für welche Fahrzeuge gilt die Förderung von Abbiegeassistenz-Systemen?

Förderfähige Fahrzeuge sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5-7,49 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitzplatz. Bei Fahrzeugen mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse greift das De-minimis Förderprogramm. 

Welche Kosten sind bei der Ausrüstung mit einem Abbiegeassistenzsystem förderfähig?

Gefördert werden die Kosten des Abbiegeassistenzsystems, für den Einbau und die technische Abnahme. Das gilt für Neufahrzeuge und Nachrüstungen. Interne Einbaukosten werden nicht gefördert.

In welchem Zeitraum können Anträge gestellt werden?

Die Anträge im Förderprogramm „AAS“ können vom 23. Januar 2023 bis zum 16. Oktober 2023 gestellt werden.

Wie und wo kann ich einen Antrag stellen?

Die Antragstellung ist ausschließlich auf elektronischem Weg über das eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr möglich. Dort finden Sie alle Antragsunterlagen und auch Hilfen zum Ausfüllen.

Wer ist zuwendungsberechtigt?

Zuwendungsberechtigt sind:

  • Eigentümer, -innen und Halter, -innen
  • Leasingnehmer, -innen und Mieter, -innen

von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, förderfähigen Kraftfahrzeugen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 € je Einzelmaßnahme. Wird der Maximalbetrag unterschritten, kann der Restbetrag nicht für weitere Maßnahmen verwendet werden.

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?

Zur Antragstellung benötigen Sie

  • den vollständig ausgefüllten Antrag
  • das unterschriebene Kontrollformular

Alle erforderlichen Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Antragstellung finden Sie im eService-Portal.

Wie erfolgt die Bearbeitung des Antrages?

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Der Antrag muss in elektronischer Form zusammen mit dem unterschriebenen Kontrollformular hochgeladen werden.

Muss das Kontrollformular gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden?

Ja, zur gültigen Antragstellung muss das unterschriebene Kontrollformular zusammen mit dem Antrag über das eService-Portal eingestellt werden.

Kann der Gesamtdurchführungszeitraum verlängert werden?

Ja, der Antragsteller/die Antragstellerin kann mit plausiblen und nachvollziehbaren Gründen eine Verlängerung des Gesamtdurchführungszeitraums beantragen.

Ihr Ansprechpartner im Bereich Förderung des AAS

  • Ihr Ansprechpartner bei Kunzmann
    Name:
    David Grimm
    Position:
    eBerater
    Tel:
    0 60 21 / 3 61-16771
    Fax:
    0 60 21 / 3 61-16105
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Abbiegeassistent nachrüsten in Groß-Gerau

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