De-minimis

De-minimis Förderprogramm

Nutzen für Nutzfahrzeuge

Sie haben mautpflichtige Nutzfahrzeuge in Ihrem Fuhrpark? Dann ist das Förderprogramm De-minimis interessant für Sie. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ Maßnahmen für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, die der Sicherheit im Straßengüterverkehr oder zum Schutz der Umwelt dienen, z.B. Fahrerassistenzsysteme, Kommunikationslösungen oder Produkte zur ergonomischen Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes. Wichtig dabei: Die zur Verfügung stehenden Gelder des Förderprogramms werden im sogenannten Windhundverfahren vergeben. Sprich, wer zuerst kommt mahlt zuerst. 

Antragsfrist 09.01.2023 - 02.10.2023

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De-minimis Förderung beantragen

Beantragen Sie online die Fördermittel beim BALM über das eService-Portal. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.

eService-Portal
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Freigabe durch das BALM

Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid durch das BALM.

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Durchführung der Maßnahme

Umsetzung und Bezahlung der Maßnahmen innerhalb von drei Monaten. Wichtig: Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein!

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Rechnung beim BALM einreichen

Abrechnung der geförderten Maßnahme durch Einreichung des Verwendungsnachweises
Auszahlung der bewilligten Zuwendung durch die BALM.

Allgemeine Hinweise zum „De-minimis“ Förderprogramm

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind.

• Berücksichtigt werden alle LKW ab 7,5 t zGG.
• Je Fahrzeug sind bis zu 2.000 € Förderung möglich.
• Gefördert werden maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
• Je Betrieb und Jahr ist eine maximale Fördersumme in Höhe von 33.000 € möglich.

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De-Minimis Förderprogramm

Bezuschusste Maßnahmen

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten erhalten:

• Fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
• Personenbezogene Maßnahmen (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung)
• Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen)

FAQ's zum De-minimis Förderprogramm

Was ist De-minimis?

Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren finanzielle Beihilfen bis zu einer Höhe von maximal EUR 200.000 erhalten.

Wer bekommt De-Minimis?

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.

Was wird bei De-Minimis gefördert?

Gefördert werden Produkte und Nachrüstungen zu Telematik-Lösungen, Fahrerassistenzsysteme sowie Produkte zur ergonomischen Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes, zur Vermeidung von Diebstahl und weitere zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise die Nachrüstung des Abbiegeassistenten.

Was fällt alles unter die De-Minimis?

Die De-minimis-Verordnung gilt nur für sogenannte transparente Beihilfen. Darunter versteht die EU-Kommission Beihilfen, deren Subventionswert im Voraus genau berechnet werden kann. Das sind vor allem Zuschüsse sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen.

Ihr Ansprechpartner im Bereich De-Minimis

  • Ihr Ansprechpartner bei Kunzmann
    Name:
    David Grimm
    Position:
    eBerater
    Tel:
    0 60 21 / 3 61-16771
    Fax:
    0 60 21 / 3 61-16105
    jetzt kontaktieren

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