Die Anforderung zur Erfüllung der Prämissen besagen, dass mindestens zwei folgender Ausstattungen im Fahrzeug verbaut sein müssen:
Es gibt den Zuschuss zum Kauf oder Leasing von intelligenter Trailer-Technologie – zum Beispiel zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile.
Die Höhe der Beihilfe für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie beträgt bis zu 60 Prozent des Preises. Der Rechnungsnachweis muss spätestens bis zum 31. Dezember 2021 vorliegen.
Der Abbiegeassistent TURN DETECT® trägt dazu bei Unfällen mit Fahrradfahrern beim Rechtsabbiegen im unteren Geschwindigkeitsbereich von bis zu 30 km/h zu vermeiden. Ab dem Jahr 2024 ist die Einführung solcher Abbiegeassistenzsysteme für alle neuen LKWs und Busse verpflichtend.
Falls Ihr Neufahrzeug von z. B. Mercedes-Benz noch keinen Abbiegeassistenten enthält, rüsten wir diesen gerne für Sie nach.
Die Beantragung der Fördermittel und die Nachweispflicht gegenüber dem BAG liegt beim Kunden.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist zuständig für die Abwicklung des sogenannten Förderprogramms zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF 3.0).
Die Antragsstellung ist ab dem 26. Juli 2021 möglich.
Die Förderbeträge für Altfahrzeuge liegen nach Euro V bei 15.000 € und für Fahrzeuge Euro IV und älter bei 10.000 €.
Ziel sei es, Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten, der Wirtschaft einen spürbaren Impuls zu verleihen und das CO2-Emissionsniveau der Nutzfahrzeugflotte in Deutschland abzusenken
Die Förderung gibt es laut der Richtlinie auch für den Umstieg auf moderne schwere Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff/Brennstoffzellen- und Elektroantrieb.
Insgesamt stellt das Bundesverkehrsministerium für das Flottenerneuerungsprogramm rund 500 Millionen € zur Verfügung. Die Förderung ist auf 800.000 € pro Antragsteller begrenzt.
Nein, die Bestellung des Neufahrzeuges von z. B. Mercedes-Benz oder FUSO darf erst nach Bewilligung des Antrages erfolgen.
Nein, es ist explizit erwähnt, dass nur Fahrzeuge größer oder gleich 7,5t förderfähig sind.
Die Verschrottung muss spätestens zwei Monate nach Erstzulassung des Neufahrzeugs erfolgen. Jedoch spätestens bis 30. September 2022.
Das Bestandsfahrzeug muss mindestens über die vergangenen 12 Monate – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – in Deutschland zugelassen gewesen sein. (Etwaige Ausnahmen bei zeitweisen Abmeldungen sind direkt mit dem BAG zu klären).
Für das Neufahrzeug gilt eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten.